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Bundesarbeitsgericht: Arbeitgeber dürfen Gekündigte nicht zu Bewerbungen ausfragen

Source : Spiegel Online26 août 2026Score de confiance : 46%

Wer nach einer unwirksamen Kündigung Geld nachfordert, muss dem alten Arbeitgeber nicht offenlegen, wie er sich beworben hat. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.